Notfall-Fonds der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen

Der Notfall-Fonds der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen kommt Gruppen zugute, die aufgrund einer Gruppen-Auflösung ungedeckte Ausgaben haben oder die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden.
Der Antrag ist an keine Frist gebunden und kann bei Bedarf formlos an die Regionale Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen beim Gesundheitstreffpunkt Mannheim gestellt werden. Die Höchstfördersumme beträgt 200,- €.

Die Mindestangaben sind:

  • Name der SHG
  • Ansprechpartner mit Kontaktdaten
  • Detaillierte Auflistung der (ungedeckten) Ausgaben der SHG oder
  • Genaue Darstellung der Notsituation
  • Datum und Unterschrift
  • Kontoverbindung

Die Förderkriterien finden Sie hier zum Download.

 

Letzte Änderung: 2.5.2019 BH