Beratungsschwerpunkte

Die Patientenberatung umfasst zwei unterschiedliche Beratungsleistungen, die unser Beratungsteam kompetent und patientenorientiert anbietet:

Medizinische Beratung

Wir beraten zu medizinischen Fragen und Sachverhalten, erläutern Gesundheitsthemen verständlich und geben Hilfestellung bei Problemen mit Kranken- und Pflegekassen sowie dem medizinischen Dienst.

In der medizinischen Beratung informieren wir über medizinische Hintergründe und Gesundheitsleistungen, erläutern Berichte bzw. Befunde von Fachärzten und Kliniken, beantworten Fragen, klären medizinische Sachverhalte und unterstützen hierdurch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patienten und Ärzten.

Wir helfen bei der Überprüfung der Vollständigkeit medizinischer Befunde bzw. Berichte, z.B. als Vorbereitung auf ein bevorstehendes Gutachten oder vor dem Einreichen von Anträgen. Auf Wunsch sichten und ordnen wir die Unterlagen und ermöglichen Patienten ein besseres Verständnis ihrer aktuellen medizinischen Situation. 

In den zeitnahen Beratungen bieten wir Patienten Sondertermine an, um bei anstehenden oder kurzfristig anberaumten medizinischen Eingriffen Fragen zu beantworten, Hintergrundsinformationen zu liefern und Unklarheiten umgehend auszuräumen.

Durch unsere interne Vernetzung können wir Patienten bei Bedarf  an unsere Selbsthilfeberatung und/ oder an Selbsthilfegruppen weiterleiten, und somit ohne Umschweife praktische Lösungen bereitstellen.

Zusammenfassend helfen wir den Ratsuchenden bei der Kommunikation mit Ärzten und Ärztinnen, Rentenversicherungsträgern, Kranken- und Pflegekassen, oder dem Medizinischem Dienst. Ein Haus- oder Facharztbesuch wird hierdurch nicht ersetzt. Es werden auch keine Gutachterfunktionen wahrgenommen.


Beratung zur Patientenverfügung

Wir klären in persönlichen Gesprächen über Form- und Inhaltsfragen auf und sind behilflich bei der Ausarbeitung einer individuell gestalteten Patientenverfügung.

Zudem informieren wir zur Vorsorgevollmacht und erläutern den Zusammenhang mit einer Patientenverfügung.

In der Beratung zur Patientenverfügung klären wir in persönlichen Gesprächen über Form- und Inhaltsfragen auf, stellen den Bezug zu der jeweiligen Situation der Ratsuchenden her, weisen auf besondere Fragestellungen hin (Organspende, Herzschrittmacher etc.) und unterstützen bei der Erstellung einer individuell gestalteten Patientenverfügung.

Zudem bieten wir Informationen zur Vorsorgevollmacht an und erläutern die Unterschiede zu einer Betreuungsverfügung. Eine juristische Beratung wird von uns nicht durchgeführt.

Bei chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die einen häufigen medizinischen Kontakt erfordern, erstellen wie eine spezielle krankheitsbezogene Patientenverfügung und bieten – wenn erforderlich – eine maßgeschneiderte Ergänzung der Patientenverfügung an, um die Kontinuität einer Behandlung insbesondere in Notfallsituationen zu erleichtern.

Vor kurzfristig anberaumten Krankenhausaufenthalten oder Untersuchungen bieten wir Sondertermine im Rahmen der zeitnahen Beratung zur zügigen Erstellung einer Patientenverfügung an. Nur in besonderen Ausnahmefällen führen wir auch Klinikbesuche zu diesem Zweck durch

Womit Sie sich an uns wenden können:

 

Beispiele für die medizinische Beratungstätigkeit

1. Beratungssituation:

69-Jährige Patientin soll nach wiederholten Stürzen laut Kardiologen einen Herzschrittmacher erhalten. Sie ist unsicher und hat Angst, dass sie nach dem Einsetzen des Schrittmachers einen Schlaganfall erleiden könnte. Weiß nicht, was sie tun soll. Wie helfen wir?

Zuhören –> In vollkommener Ruhe ohne Zeitdruck das Anliegen erfassen

Befragen –> Relevante Informationen vom Patienten zu seinen Begleiterkrankungen sammeln und ordnen

Informieren –> Fundiertes Wissen zu Erkrankungen und medizinischen Eingriffen vermitteln

Beruhigen –> Ängsten und Unsicherheiten entgegen wirken

2. Beratungssituation:

53-Jähriger Patient mit Parkinson-Erkrankung klagt über übermäßigen Speichelfluss. Sein behandelnder Neurologe schlägt ihm eine Injektionsbehandlung mit Botox vor. Der Patient recherchiert im Internet und ist durch die Informationsfülle vollkommen überfordert. Wie helfen wir?

Selektieren –> seriöse und wissenschaftlich bewiesene Informationen auswählen

Erörtern –> Zusammenhänge und Abläufe in Beziehung setzen

Korrigieren –> falsche Annahmen und Fehlinformationen richtig stellen

Unterstützen –> Hilfestellung bei Entscheidungsfindung geben

3. Beratungssituation:

34-Jährige Patientin erfährt von ihrem Arzt, dass ihre Gelenkbeschwerden auf einer rheumatischen Erkrankung beruhen. Sie versucht sich in ihrer neuen Situation zurecht zu finden, möchte die „beste“ medizinische Versorgung und überlegt, sich mit „Leidensgenossinnen“ zu treffen. Wie helfen wir?

Klären –> Erwartungen und Bedürfnisse der Patientin erkennen

Bestärken –> Zweifel oder Befürchtungen im Umgang mit der Erkrankung ausräumen

Recherchieren –> Behandlungsangebote und geeignete Einrichtungen finden

Vermitteln –> an die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) beim Gesundheitstreffpunkt Mannheim, um passende Gruppen zur Selbsthilfe auszuwählen

Bei solchen oder ähnlichen medizinischen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Dabei ist es uns wichtig, Zeit zur Verfügung zu stellen, die an anderen Stellen häufig fehlt.

 

Beispiele für die Beratungstätigkeit zur Patientenverfügung (PV)

1. Erstellung einer Standart-PV

64-Jährige Patientin besucht regelmäßig eine Verwandte im Altersheim, die nach einem Schlaganfall zum Pflegefall wurde. Beim Lesen ihrer Tageszeitung wird sie auf unsere Beratungsstelle aufmerksam und entscheidet sich spontan, uns zu kontaktieren. Wie helfen wir?

Weitergeben –> Formulare zur Vorsorgevollmacht bzw. Muster für Betreuungsverfügung bereithalten

Erklären –> Aufbau, Reichweite und Rahmenbedingungen einer Patientenverfügung ausführlich näher bringen

Formulieren –> Persönliche Wünsche und Anmerkungen in entsprechende Worte fassen

Ausfüllen –> Helfen bei der Erstellung und Bearbeitung der Patientenverfügung


2. Spezielle Patientenverfügung:

71-Jähriger Patient leidet an einer chronischen Lungenerkrankung (COPD) und muss öfters notfallmäßig ärztlich versorgt werden. Durch die wiederkehrenden Aufenthalte in der Klinik beschließt er nach Empfehlung des Sozialdienstes, eine Patientenverfügung zu verfassen. Wie helfen wir?

Erfassen –> Krankheitserscheinungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten erfragen

Beschreiben –> krankheitsspezifische Einzelheiten in die Patientenverfügung einbauen

Anmerken –> Persönliche Erfahrungen und Bedürfnisse des Klienten berücksichtigen

Spezifizieren –> gegebenenfalls  besondere „Musterverfügungen“ anbieten

3. Zeitnahe Patientenverfügung:

49-jähriger Patient ist mit der Situation konfrontiert, sich binnen einer Woche einer komplizierten Operation am Gehirn (Neurinom) zu unterziehen. Er erfährt durch einen Arbeitskollegen von unserer Beratungsstelle. Mit der Bitte um einen kurzfristigen Termin meldet er sich bei uns. Wie helfen wir?

Reagieren –> Kurzfristige Termine so genannte „Notfalltermine“ einplanen

Bündeln –> Notfalltermine werden wenn nötig als Doppeltermine vergeben

Besprechen –> Persönliche Erwartungen und Anforderungen werden in Ruhe erörtert

Fertigstellen –> Trotz zeitkritischer Umstände erstellen einer vollständigen Patientenverfügung

Bei solchen oder ähnlichen Fragen zur Patientenverfügung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Dabei ist es uns wichtig, Zeit zur Verfügung zu stellen, die an anderen Stellen häufig fehlt.