Selbsthilfe-Förderung durch die Stadt Mannheim
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können pro Jahr einen Antrag stellen. Die Mittel werden zwei Mal pro Jahr für laufende Kosten und/oder Projekte vergeben. Antragsfristen sind der 31. März und der 30. September des jeweiligen Jahres. Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 500 €. Die Förderung geselliger Aktivitäten ist nur in besonderen und begründeten Ausnahmefällen möglich.
Letzte Änderung: 05.01.2015