Selbsthilfe-Förderung durch Krankenkassen
Gemeinschaftsförderung
Die Gesetzesgrundlagen zur Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzliche Krankenkassen wurden 2008 neu gefasst.
Mittel für die laufenden Kosten der örtlichen Selbsthilfegruppen können seither über die „Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“ beantragt werden, das Einzugsgebiet umfasst Mannheim, Heidelberg, den Rhein-Neckar- und den Neckar-Odenwald-Kreis. Das Heidelberger Selbsthilfebüro und der Gesundheitstreffpunkt Mannheim sind im Auftrag der Techniker Krankenkasse für die örtlichen Selbsthilfegruppen antragsannehmende und antragsberatende Stelle in der Region. Bis 31.3. können gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen aus dem Einzugsgebiet Anträge einreichen und Beratung erhalten. Für Beratungen wird um Terminvereinbarung gebeten.
Antragsformular an die Gemeinschaftsförderung zum Herunterladen.
Merkblatt für Selbsthilfegruppen mit Ausfüllhilfe.
Die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel ist spätestens zum Folgeantrag nachzuweisen. Bis zu einer Fördersumme von 799€ ist eine vereinfachte Form der Verwendungsbestätigung einzureichen, ab 800€ ein Verwendungsnachweis mit Auflistung der jeweiligen Beträge und kurzem Sachbericht.
Das Antragsformular kann nach dem Herunterladen direkt in der Datei ausgefüllt werden.
Zahlreiche Informationen finden Sie auf der Homepage der Krankenkassen unter: gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de
Gemeinschaftsförderung für Selbsthilfeorganisationen
Unter Selbsthilfeorganisationen werden gemäß des „Leitfadens zur Selbsthilfeförderung“ des GKV-Spitzenverbandes aus dem Jahr 2013 „gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landes- oder Bundesebene verstanden, die auf ein bestimmtes Krankheitsbild oder eine gemeinsame Krankheitsfolge ausgerichtet sind und die im Vergleich zu Selbsthilfegruppen meist größere Mitgliederzahlen aufweisen“.
Auch Selbsthilfeorganisationen können Fördermittel im Rahmen der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung beantragen. Hierfür sind gesonderte Antragsformulare zu verwenden. Auch hier ist ein Nachweis über die Mittelverwendung mit Kostenaufstellung vorzulegen.
Die Ansprechpartner auf Bundes- und Landesebene finden Sie hier.
Projektförderung durch einzelne Krankenkassen
Bei einzelnen Krankenkassen können darüber hinaus Projektanträge gestellt werden. Im Leitfaden der gesetzlichen Krankenkassen steht dazu:
„Auf der örtlichen Ebene können aus Mitteln der krankenkassenindividuellen Förderung beispielsweise folgende, zeitlich abgrenzbare Aktivitäten finanziell unterstützt werden:
- Selbsthilfetage,
- Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
- Fachworkshops oder Fachtagungen. Bei bundesweiter bzw. landesweiter Ausrichtung der Workshops oder Tagungen sind die Kosten über den Bundesverband bzw. den Landesverband zu beantragen,
- Vorträge.“
Einige Krankenkassen haben für die Beantragung von Projektmitteln ein eigenes Antragsformular erarbeitet, bei anderen kann dieser kassenindividuelle Projektantrag verwendet werden.
Projektförderung durch die BKK Pfalz
Die BKK Pfalz unterstützt Selbsthilfegruppen in der Metropolregion Rhein-Neckar seit 2004. In diesen Jahren waren es jährlich in der Regel 10.000 bis 20.000 Euro. Die Mittel sind als Projektförderung gedacht. Anträge werden über den Gesundheitstreffpunkt an die Regionale Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen gestellt.
Weitere Materialien zum Speichern
- Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat 2013 die Grundsätze zur Selbsthilfeförderung aktualisiert - Förderkriterien
der Regionalen Arbeitgemeinschaft Selbsthilfegruppen
Letzte Änderung: 14.06.2018