Tipps zur Haftpflicht- und Unfallversicherung
Das Engagement in Selbsthilfegruppen ist für viele Menschen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Sich zu engagieren kann aber auch Gefahren mit sich bringen. Deshalb hat das Land Baden-Württemberg zum 1. Januar 2006 Sammelversicherungsverträge zum Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte Menschen im Land abgeschlossen. Damit hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt speziell in rechtlich unselbständigen Strukturen verbessert. Mit diesem neuen Versicherungsschutz werden früher bestehende Versicherungslücken geschlossen.
Wichtig ist, dass die Rahmenverträge nicht für eingetragene Vereine gelten. Insbesondere solche Selbsthilfegruppen sollten eine private Haftpflichtversicherung abschließen.
Um Unfallversicherungsschutz zu genießen, können sich eingetragene Vereine kostenlos bei der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege anmelden: Informationsfaltblatt
Die Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im Ehrenamt“ des Bundesarbeitsministeriums gibt einen Überblick über die Situation auf der Bundesebene.
Letzte Änderung: 19.02.2018
Faltblatt
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