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Leben ohne dich

2012, im Alter von nur zehn Jahren, starb die Tochter von Kornelia Wingerter. Das Mädchen, das unter einer chronischen Stoffwechselkrankheit litt, war bereits in der Transplantationsklinik gewesen, wo sie die dringend benötigte neue Leber hätte bekommen sollen, doch die Spenderleber kam nicht. Bis zuletzt habe sie darauf gehofft, vor dem Thema Tod habe sie sich gedrückt, berichtet Kornelia Wingerter. Trost und Anteilnahme habe sie in der Selbsthilfegruppe (SHG) »Leben ohne dich« gefunden, damals noch in Heßheim ansässig, heute in Bad Dürkheim. Was ihr auch geholfen habe, war, zu sehen, dass die anderen in der Gruppe trotz ihres Schmerzes weiterlebten.

Der Sohn von Ilse Blankenhorn starb 2005 völlig überraschend. Er war 23 Jahre alt. Mit anderen zusammen hatte er Gas inhaliert, um auszuprobieren, wie das wirkt. Die anderen überlebten, er nicht. Zehn Jahre habe sie gebraucht, um mit dem Schmerz klar zu kommen. 

Leben ohne dich-Ecafé

Ohne die Selbsthilfegruppe »Leben ohne dich« hätte sie das nicht geschafft, ist ihre feste Überzeugung. Auch die Schuldgefühle konnte sie dort bearbeiten. Schuldgefühle hätten alle, deren Kinder gestorben sind, »die Verantwortung gibt man nie ab«, ergänzt Kornelia Wingerter, die inzwischen die Gruppe in Bad Dürkheim leitet. Auch in der Gruppe in Mannheim, die letztes Jahr gegründet wurde, ist sie aktiv. Öffentlichkeitsarbeit, um Menschen, die ein solches Schicksal erlitten haben, frühzeitig zu erreichen, ist beiden Vertreterinnen der SHG wichtig. Denn, so die übereinstimmende Erfahrung, das eigene soziale Umfeld ist mit der Thematik überfordert.

 

 

»Jeder ist für sich selbst zuständig.«

Patientenberatung-Ecafé

Wie wichtig es ist, rechtzeitig für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit vorzusorgen und in einer Patientenverfügung festzulegen, ob und wie man in solchen Situationen ärztlich behandelt werden möchte, erläutert Dr. Gökçe Karakaş. Der Mediziner, der seit nunmehr 16 Jahren in der Patientenberatung Rhein-Neckar im Gesundheitstreffpunkt hauptamtlich arbeitet, plädiert dafür, diese Verfügung so früh als möglich, nämlich mit 18 Jahren zu verfassen. Das gilt auch für die Vorsorgevollmacht, in der eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt werden, die Entscheidungen treffen sollen, falls man das selbst nicht mehr kann. »Jeder ist für sich selbst zuständig«, führt der Fachmann aus. So kann »Übergriffigkeiten« seitens der Ärzteschaft genauso vorgebeugt werden, wie Uneinigkeit oder Fehlentscheidungen bei den Angehörigen, oder gar eine Betreuung durch eine amtlich bestellte fremde Person, wie Gökçe Karakaş an Beispielen erläutert.

Eine zweite Säule seiner Tätigkeit ist die Patientenberatung. Ob vermeintliche Behandlungsfehler, Unklarheit bei medizinischen Fragen oder beim Ausfüllen von Formularen, der erfahrene Arzt nimmt sich die Zeit, die notwendig ist, um die Sachverhalte zu klären. Er weiß, an wen man sich im Schlichtungsfalle wenden kann oder welche Stellen im komplexen Gesundheitswesen für was zuständig sind.

Die Beratung ist kostenlos, Spenden sind willkommen.