Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen

Leitlinien des Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V. zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen

auf Grundlage der Leitlinien der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG)

I. Präambel

  1. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V. ist ein Verein zur Förderung von Aktivitäten, die die Verbesserung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens zum Ziel haben. Zentrales Ziel ist es, Menschen zu freiwilliger, gleichberechtigter und selbstbestimmter Mitarbeit in Selbsthilfegruppen anzuregen. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim arbeitet themen- und problemübergreifend und legt den Schwerpunkt seiner Aktivitäten auf die fachliche Selbsthilfeunterstützung und das Sicherstellen von förderlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim informiert Fachleute und die Öffentlichkeit über die Arbeitsweise von Selbsthilfegruppen.
  2. Um die Interessen insbesondere von kleineren, nicht organisierten Selbsthilfegruppen und der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, deren Geschäftsführung beim Gesundheitstreffpunkt liegt, sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für den Gesundheitstreffpunkt Mannheim unabdingbar, Neutralität und Unabhängigkeit zu wahren. Er strebt auf der Basis seiner Fachlichkeit eine partnerschaftliche Kooperation mit Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen an.
  3. Die folgenden Leitlinien gelten für die partnerschaftliche Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen.

II. Allgemeine Leitlinien

  1. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim richtet seine fachliche und politische Arbeit schwerpunktmäßig an den Bedürfnissen und Interessen von kleineren, nicht verbandlich organisierten Selbsthilfegruppen aus den Bereichen körperlicher Erkrankungen/Behinderungen, psychischer Erkrankungen und sozialer Problemstellungen aus. Durch sein Engagement für die Bereitstellung förderlicher Rahmenbedingungen will der Gesundheitstreffpunkt Mannheim die Selbsthilfepotenziale von Betroffenen aktivieren und deren Engagement in Selbsthilfegruppen fördern.
  2. Eine partnerschaftliche Kooperation zwischen dem Gesundheitstreffpunkt und Wirtschaftsunternehmen muss mit den satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben des Gesundheitstreffpunkts in Einklang stehen und diesen dienen. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim wird keine Zusammenarbeit akzeptieren, die die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet.
  3. In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen behält der Gesundheitstreffpunkt Mannheim die volle Kontrolle über die Inhalte der Arbeit und bleibt unabhängig.
  4. Jede Kooperation und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen wird im Bestreben nach Transparenz behandelt, um die Neutralität und Unabhängigkeit des Gesundheitstreffpunkts auch insoweit sicherzustellen.
    Sollte mit einem Unternehmen eine Sponsoringvereinbarung (siehe Abschnitt III) getroffen werden, werden die geltenden steuerrechtlichen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu Grunde gelegt.

III. Zuwendungen

  1. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim nimmt finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, gesetzlichen Versicherungsträgern und der Öffentlichen Hand entgegen. Dabei wird der Gesundheitstreffpunkt Mannheim vermeiden, in Abhängigkeit von einem bestimmten Unternehmen oder von einer bestimmten Person zu geraten. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim achtet bei der Förderung durch Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen insbesondere darauf, dass eine Beendigung der Unterstützung nicht den Fortbestand und die inhaltliche Arbeit gefährden kann.
  2. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim trifft ggf. auch Sponsoring-Vereinbarungen mit Wirtschaftsunternehmen. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim sichert dabei seine Unabhängigkeit dadurch ab, dass Sponsoring-Vereinbarungen schriftlich fixiert und Zuwendungen transparent gemacht werden.
  3. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim bietet den unterstützenden Unternehmen an, die im Rahmen der geschlossenen Vereinbarungen erfolgten Zuwendungen öffentlich zu dokumentieren.

IV. Veranstaltungen

  1. Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim trägt dafür Sorge, dass bei den von ihm organisierten und durchgeführten Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleibt.
  2. Bei der Festlegung der Inhalte und bei der Auswahl der Referentinnen und Referenten achtet der Gesundheitstreffpunkt Mannheim insbesondere darauf, dass die Sachverhalte objektiv und unabhängig von fremden Interessen dargestellt und behandelt werden. Dies schließt die einseitige Darstellung zu Gunsten eines bestimmten Unternehmens aus. Ist die Veranstaltung Teil einer Sponsoring-Vereinbarung, dann erwartet der Gesundheitstreffpunkt Mannheim, dass die behandelten Themenbereiche nicht ausschließlich von Referentinnen und Referenten behandelt werden, die bei dem jeweiligen Sponsor angestellt oder von ihm finanziell abhängig sind.

BH / Letzte Änderung: 10.04.2019