Selbsthilfeförderung
Selbsthilfegruppen zeichnen sich durch das bürgerschaftliche Engagement betroffener Menschen aus. Sie erzielen keinen wirtschaftlichen Gewinn. Abhängig von den Zielen der Gruppe wird oftmals finanzielle Unterstützung notwendig. Gelder können für die Durchführung bestimmter Aktivitäten, für Projekte oder für die laufenden Kosten (z.B. Raummiete, Porto- und Telefonkosten etc.) nötig sein. Die verschiedenen Möglichkeiten, wie und wo Sie finanzielle Unterstützung beantragen können, sind hier aufgeführt. Bei Fragen und ausführlichem Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an den Gesundheitstreffpunkt (Mailkontakt).
Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen auf einen Blick:
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können pro Jahr einen Antrag stellen. Die Mittel werden zwei Mal pro Jahr für laufende Kosten und/oder Projekte vergeben. Antragsfristen sind der 31. März und der 30. September des jeweiligen Jahres. Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 500 €. Die Förderung geselliger Aktivitäten ist nur in besonderen und begründeten Ausnahmefällen möglich.
Letzte Änderung: 23.04.2019
Gemeinschaftsförderung
Die Gesetzesgrundlagen zur Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzliche Krankenkassen wurden 2008 neu gefasst und seither mehrmals geändert. Grundlage ist §20h SGBV.
Mittel für die laufenden Kosten der örtlichen Selbsthilfegruppen können über die „Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“ beantragt werden, das Einzugsgebiet umfasst Mannheim, Heidelberg, den Rhein-Neckar- und den Neckar-Odenwald-Kreis. Das Heidelberger Selbsthilfebüro und der Gesundheitstreffpunkt Mannheim sind im Auftrag der Techniker Krankenkasse für die örtlichen Selbsthilfegruppen antragsannehmende und antragsberatende Stelle in der Region. Bis zum 31.3. können gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen aus dem Einzugsgebiet Anträge einreichen und Beratung erhalten. Für Beratungen wird um Terminvereinbarung gebeten.
Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der regelmäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für:
- Raumkosten, Miete
- Büroausstattung und Sachkosten
- (z. B. PC, Drucker, Beamer, Büromöbel, Porto und Telefon, Gebühren für Online-Dienste)
- Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte / Homepage
- Regelmäßig erscheinende Medien einschließlich deren Verteilung (z. B. Mitgliederzeitschriften)
- Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote/Anwendungen (z.B. Lizenzen für virtuelle Konferenzen)
- Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen
- einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (z. B. kaufmännische Weiterbildungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, PC-Schulungen)
- Tagungs- und Kongressbesuche
- Reisekosten im Rahmen von Vergabesitzungen
- Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen, einschließlich Veranstaltungs- und Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (z. B. Vorstandssitzungen, Mitglieder-/Jahresversammlungen, Delegiertenversammlungen, Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats u. Sitzungen verbandsinterner Arbeitsgruppen)
- Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote
Antragsformular an die Gemeinschaftsförderung zum Herunterladen.
Merkblatt für Selbsthilfegruppen mit Ausfüllhilfe.
Die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel ist spätestens zum Folgeantrag nachzuweisen. Bis zu einer Fördersumme von 799 Euro ist eine vereinfachte Form der Verwendungsbestätigung einzureichen, ab 800 Euro ein Verwendungsnachweis mit Auflistung der jeweiligen Beträge und kurzem Sachbericht.
Das Antragsformular kann nach dem Herunterladen direkt in der Datei ausgefüllt werden. Bitte achten Sie darauf, die Anträge mit dem neuesten Adobe Reader herunterzuladen und erst dann auszufüllen. Die Antragssumme muss händisch ergänzt werden.
Zahlreiche Informationen finden Sie auf der Homepage der Krankenkassen unter: gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de
Projektförderung durch einzelne Krankenkassen
Bei einzelnen Krankenkassen können darüber hinaus Projektanträge gestellt werden. Die Krankenkassen schreiben dazu:
„Hier geht es um gezielte Projekte und zeitlich sowie inhaltlich begrenzte Vorhaben. Es sind Aktivitäten, die über die regelmäßigen Aufgaben und das normale Maß der Selbsthilfearbeit hinausgehen.
Sie sollen – im Rahmen der Selbsthilfearbeit – besonders dazu beitragen, die Situation der Betroffenen und deren Angehörigen zu verbessern sowie gesundheitliche Ressourcen zu stärken.
Beispiele für Projekte:
- Veranstaltungen z.B. Vorträge, Selbsthilfetage, selbst organisierte Fachtagungen
- Erstellung von Medien z.B. neue Flyer/ Faltblätter, Broschüren, Plakate, Bücher
- Besondere Kursangebote oder Workshops“
Einige Krankenkassen haben für die Beantragung von Projektmitteln ein eigenes Antragsformular erarbeitet, bei anderen kann dieser kassenindividuelle Projektantrag verwendet werden.
Projektförderung durch die BKK Pfalz
Die BKK Pfalz kooperiert mit der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen seit 2004 und fördert Projekte der örtlichen Selbsthilfe. Jährlich werden insgesamt zwischen 10.000 und 20.000 Euro an zahlreiche Selbsthilfegruppen in der Metropolregion Rhein-Neckar vergeben. Anträge werden über den Gesundheitstreffpunkt an die Regionale Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen gestellt.
Weitere Materialien zum Speichern
- Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat mehrfach die Grundsätze zur Selbsthilfeförderung aktualisiert.
Letzte Änderung: 15.10.2024
Selbsthilfe-Förderung durch Fuchs SE
Seit 2000 vergibt die Mannheimer Firma Fuchs SE einen Förderpreis – dotiert mit 5.000 € – an die Regionale Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen. Die Mittel sollen insbesondere Gruppen zugute kommen, die aus anderen Töpfen keine Gelder erhalten. Anträge können direkt beim Gesundheitstreffpunkt gestellt werden. Über die Mittelvergabe wird zum Jahresende entschieden, Antragsfrist ist der 31. Oktober.
Antragsformular zum Herunterladen
Letzte Änderung: 06.05.2024
Der Notfall-Fonds der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen unterstützt Gruppen, die aufgrund einer Gruppen-Auflösung ungedeckte Ausgaben haben oder die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden.
Der Antrag ist an keine Frist gebunden und kann bei Bedarf formlos an die Regionale Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen beim Gesundheitstreffpunkt Mannheim gestellt werden. Die Höchstfördersumme beträgt 200,- €.
Die Mindestangaben sind:
- Name der SHG
- Ansprechpartner mit Kontaktdaten
- Detaillierte Auflistung der (ungedeckten) Ausgaben der SHG oder
- Genaue Darstellung der Notsituation
- Datum und Unterschrift
- Kontoverbindung
Die Förderkriterien finden Sie hier zum Download.
Letzte Änderung: 23.04.2019
KB / Letzte Änderung: 06.05.2024