
Raumnutzung
Ihre Selbsthilfegruppe ist auf der Suche nach einem geeigneten Gruppenraum, der zudem auch verkehrsgünstig gelegen ist? Oder Sie suchen für Ihre Einrichtung nach Räumen für Workshops oder Seminare? Ganztags und auch am Wochenende?
Der Gesundheitstreffpunkt stellt gerne barrierefreie Gruppenräume zur Verfügung:
Max-Joseph-Str. 1, 4. Obergeschoss, Fahrstuhl vorhanden:
- Raum Nr. 2 für bis zu 15 Personen
- Raum Nr. 3 (Projektebüro) für bis zu 8 Personen
- Raum Nr. 4 (Beratungsbüro) für bis zu 5 Personen
- Raum Nr. 7 für bis zu 15 Personen
Alphornstraße 2a, Haus für Vielfalt und Engagement, Erdgeschoss:
- „Raum für Vielfalt“ für bis zu 30 Personen (Sitzplätze)
Unser „Raum für Vielfalt“ im Haus für Vielfalt und Engagement in der Alphornstraße 2a in der Neckarstadt-West steht Selbsthilfegruppen sowie anderen Organisationen für Treffen zur Verfügung. Er soll ein Raum für vielfältige Initiativen sein. Der Raum ist großzügig und hell.
Bei Belegungsanfragen:
Sie können unter Tel. 0621 / 339 18 18 oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen.
Die Nutzungsbedingungen:
Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim stellt Ihnen für die Arbeit Ihrer Selbsthilfegruppe Räume zur Verfügung. Bedingung für eine solche Nutzung ist der Abschluss eines Raumnutzungsvertrags. Mit diesem Vertrag akzeptiert Ihre Gruppe, vertreten durch Sie als Kontaktperson, die folgenden Bedingungen:
- Für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeprojekte vergeben wir unsere Räume gegen ein nur geringes Entgelt. Alle anderen Nutzer (z.B. soziale Organisationen, gewerbliche Nutzer, professionelle Anbieter von Gruppen, Therapeuten, Gesundheitsberufe usw.) entrichten eine höhere Nutzungsgebühr.
- Die Nutzungszeiten werden mit dem Gesundheitstreffpunkt abgestimmt. Sie sind verbindlich, da auch nachfolgende Gruppen rechtzeitig beginnen möchten. Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft bitten wir Sie, Ihre Sitzung rechtzeitig zu beenden und das Haus spätestens um 22 Uhr zu verlassen.
- In den Räumen des Gesundheitstreffpunkts Mannheim darf grundsätzlich nicht geraucht werden.
- Für Schäden, die im Gruppenraum entstehen, haftet die Gruppe. Sollte während der Gruppenraumnutzung ein Schaden auftreten, so ist dies unverzüglich den Mitarbeiterinnen oder dem Mitarbeiter des Gesundheitstreffpunkts Mannheim mitzuteilen.
- Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Räume in einem auch für Andere angenehmen Zustand bleiben (d.h. ordentlich und sauber) sowie dazu, die Räume so zu verlassen, dass sie nach der Benutzung sofort wieder verwendet werden können.
Die vertraglich vereinbarten Raumnutzungszeiten sind einzuhalten, da nachfolgende Gruppen ihr Treffen auch pünktlich beginnen möchten. - Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim stellt der Gruppe unentgeltlich die Teeküchenzeile mit der kompletten Ausstattung (Kaffeemaschine, Geschirr usw.) zur Verfügung. Die Gruppe verpflichtet sich, das Geschirr nach jeder Gruppensitzung in die Spülmaschine zu räumen sowie die Küchenzeile sauber zu hinterlassen. Es darf nicht gekocht werden.
- Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich, andere Gruppen, die sich in den anderen Gruppenräumen treffen, nicht zu stören. Die Gruppen sind selbst verantwortlich, entsprechende Schilder aufzuhängen.
- Die Selbsthilfegruppe erklärt für die Dauer der Nutzung die Freistellung des Gesundheitstreffpunkts Mannheim aus den Haftpflichtansprüchen, die grob fahrlässig verursacht wurden.
- Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim haftet nicht für den Verlust von Wertsachen oder Geld.
- Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim behält sich das Recht vor, bei Eigenbedarf (z.B. Veranstaltungen) oder dringenden anderen Terminen, die in diesem Vertrag formulierten Vereinbarungen kurzfristig zu widerrufen.
- Dieser Vertrag gilt unbefristet ab dem Tag der Unterzeichnung.
Aktuelle Nutzungsgebühren
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CB / Letzte Änderung: 27.07.2022