Patientenberatung Rhein-Neckar

Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Die Patientenberatung Rhein-Neckar beim Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V. ist eine unabhängige Patientenberatungsstelle im Raum Mannheim, die zu medizinischen Themen und zur Patientenverfügung berät sowie Informationen zur Vorsorgevollmacht bietet.

Wir sind Mitglied in der BAGP (BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen).

Offene Sprechzeiten (für telefonische oder persönliche Kurzauskünfte):

Dienstag 10-12 Uhr und Donnerstag 14.30-16.30 Uhr

Individuelle Beratungstermine: nach Vereinbarung.

Telefon: 0621 / 336 97 25

E-Mail: info@patientenberatung-rhein-neckar.de

Patientenberatung Rhein-Neckar
beim Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V.
Max-Joseph-Str. 1
68167 Mannheim

Der Zugang zur Beratungsstelle ist barrierefrei. Unsere Räume befinden sich im 4. Obergeschoss, ein Fahrstuhl ist vorhanden. Alle Informationen in kompakter Form finden Sie auf unserer Übersicht mit den Kontaktdaten im pdf-Format.

Die maßgeblichen Patientenorganisationen, zu der u.a. die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP) gehören, haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben zur Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD). Mit Sorge wird darin die derzeitige Situation der UPD gesehen. Allerdings könnte unter anderen Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2022 eine neue UPD im Dienste der Patienteninnen und Patienten entstehen. Mehr Informationen in der gemeinsamen Erklärung.

Das Beratungsteam

Dr. Gökçe Karakaş
Beratender Arzt

Jahrgang 1964, Allgemeinmediziner, langjährige hausärztliche Tätigkeit in einer Schwerpunktpraxis für Schmerztherapie in Ludwigshafen.

 

Dr. Karakaş ist seit Februar 2008 als beratender Arzt für die Patientenberatung tätig mit den Schwerpunkten Medizinische Beratung und Beratung zur Patientenverfügung.

Dr. Michael Cremer
Arzt, ehrenamtlicher Mitarbeiter

Arzt für Allgemeinmedizin, ärztlicher Psychotherapeut, Arzt für Naturheilverfahren, Umweltmedizin, mehrfache ehrenamtliche Tätigkeit als Arzt in Afrika.

Nach der Assistenzarztzeit in innerer Medizin, Anästhesie, Chirurgie und Psychiatrie war er 30 Jahre als Hausarzt und Psychotherapeut in Mannheim-Vogelstang niedergelassen.

Beratungsschwerpunkte sind die  medizinische Beratung und die Beratung zur Patientenverfügung.

Tipps + Informationen


Treffen Sie Vorsorge für Krankheit, Behinderung, Alter

  • Vorsorgevollmacht und/oder  Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Vollmacht und Betreuungsverfügung

Informationen und Beratung in Mannheim durch:
Kommunaler Betreuungsverein Mannheim e.V.

1. Mittwoch im Monat, Beginn: 17:00 Uhr, Keine Anmeldung erforderlich
K 1, 7-13, 68159 Mannheim (Erdgeschoss)
Herr Petraschke Tel. 293-9389
Herr Mitsch Tel. 293-9489

Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.

Nur nach vorheriger tel. Terminabsprache
B 5, 3-4, 68159 Mannheim
Frau Huber, Tel. 120800

Öffentliche Beglaubigungen von Vollmachten in Mannheim

Betreuungsbehörde der Stadt Mannheim

D 1, 4-8, 68159 Mannheim
Ansprechpartner: Herr Frank (nach vorheriger Terminvereinbarung), Tel.: 293-9488
oder Frau Rath (nach vorheriger Terminvereinbarung), Tel.: 293-3479

Kosten: 10,– EUR für jede Beglaubigung.

Betreuungsverfügungen

Hinterlegung in Mannheim

Amtsgericht – Betreuungsgericht
A 2, 1, 68159 Mannheim
Telefon: 292-0

Patientenverfügung

Beratung und Informationen

Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V.
Patientenberatung Rhein-Neckar
Dr. Gökçe Karakas
Max-Joseph-Straße 1, 68167 Mannheim
Tel. 336 97 25

Vorsorgevollmacht

Jede und jeder kann unverhofft einen Unfall oder einen Schlaganfall erleiden, von einem altersbedingten geistigen Abbauprozess betroffen werden oder sonst schwer erkranken. Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und den Angehörigen (auch Ehegatten und Kindern) in gesunden Tagen keine ausreichende Vollmacht erteilt haben, erfolgt die Bestellung einer rechtlichen Betreuung (vorrangig Angehörige) beim Betreuungsgericht.

Sie können eine oder mehrere Personen bevollmächtigen oder die Befugnisse auf verschiedene Personen aufteilen.

In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche (Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung) diese gelten soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in diesem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung angeordnet werden. Die Vorsorgevollmacht sollte jedoch nur einer absoluten Vertrauensperson erteilt werden. Wenn bekannt wird, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht, bestellt das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer.

Zusätzlich zur Vollmacht ist eine Bankvollmacht (bei der Bank) für alle Konten und evtl. Schließfächer und eine Postvollmacht (bei der Post) zu erteilen.

Bestätigung, Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht

Bestätigung der Unterschrift

Diese wird empfohlen, z.B. durch die Hausbank oder den Hausarzt.

Öffentliche Beglaubigung

Sie muss auf jeden Fall bei allen Rechtsgeschäften erfolgen, bei denen ein Formzwang besteht, z.B. Grundstücksverfügungen, Erbschaftsausschlagung.

Notarielle Beurkundung

Sie wird empfohlen, wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen. Bei der Beurkundung bestätigt der Notar die Geschäftsfähigkeit.

Unterschreiben Sie die Vollmacht erst bei der Bestätigung, öffentlichen Beglaubigung oder notariellen Beurkundung.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen und keine Vertrauensperson hat, die man bevollmächtigen kann.

Bei der Betreuungsverfügung geht es nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden, sondern insbesondere die Auswahl der Betreuungsperson und deren Pflichten zu beeinflussen. Die in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche sind für das Gericht und bestellte Betreuer grundsätzlich – soweit zumutbar – zu beachten. Das Gericht kontrolliert Betreuer, überwacht z.B. Zahlungsvorgänge auf den Konten, erteilt Genehmigungen und kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben der Betreuungsverfügung.

Beispielhafte Festlegungsschwerpunkte:

Verwaltung des Vermögens

  • Wie soll über Einkommen, Vermögen, Grundstücke verfügt werden?
  • Welche Gegenstände sollen bei einer Wohnungsauflösung verkauft bzw. verschenkt werden?
  • Wer erhält wann und in welchem Umfang Geschenke oder Spenden?

Sorge für die Gesundheit

  • Welcher Arzt soll zuständig sein?
  • Besteht eine Patientenverfügung?
  • Pflegerische Versorgung
  • Falls Pflegebedürftigkeit eintritt, wie soll die Pflege zu Hause aussehen?
  • Falls es sich nicht umgehen lässt, in welchem Heim soll die Aufnahme erfolgen?

Sonstige Wünsche

  • Welche Lebensgewohnheiten sollen weitergeführt werden in Bezug auf Alltagsgewohnheiten, Freizeitaktivitäten, Urlaub, Geburtstagsfeier etc.?

Bei Menschen, mit denen eine Verständigung nicht mehr möglich ist, ist die Betreuungsverfügung sehr hilfreich.

Sinnvoll ist es auch, die Betreuungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren, um sie damit der Wandlung eigener persönlicher Vorstellungen anzupassen.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Wenn Sie persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen schriftlich niederlegen, kann dies als Ergänzung und Auslegungshilfe für Ihre Patientenverfügung dienen.

Die Patientenverfügung richtet sich an die Ärzte und das Behandlungsteam und wird erst wirksam, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu Behandlungen direkt kund zu tun.

Besonders wichtig sind die bevollmächtigten Personen.

Diese müssen in der Lage sein, die in der Patientenverfügung geäußerten Wünsche, Werte und Verfügungen zu vertreten. Bei der Benennung ist zu bedenken, dass nahestehende Menschen in kritischen Situationen besonders schweren Belastungen und Konflikten ausgesetzt sein können. Die bevollmächtigten Personen müssen ausreichend informiert sein.

Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass Festlegungen für bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich sind, wenn die konkreten Inhalte mit der aktuellen Situation übereinstimmen. Keine vagen oder umgekehrt juristisch zu eng formulierten Aussagen.

Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung vor allem auf die konkrete Krankheitssituation zu beziehen.

Sie sind aber nicht ein für alle Mal an Ihre schriftliche Patientenverfügung gebunden. Diese kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Die Patientenverfügung sollten Sie bei Änderung Ihrer gesundheitlichen Situation und/oder Ihrer persönlichen Verhältnisse anpassen. Spätestens nach 2 Jahren sollten Sie durch Unterschrift bestätigen, dass die Verfügung noch Ihren Vorstellungen entspricht.

Vor dem Erstellen Ihrer Patientenverfügung raten wir Ihnen, eine fachliche und medizinische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Unsere Tipps zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie unter folgendem Link als pdf-Datei herunterladen :

Tipps zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Finanzierung und Spenden

Die Gründung der Patientenberatung wurde 2007 ermöglicht durch die Förderung der ARD Fernsehlotterie „Ein Platz an der Sonne“. Seit Oktober 2009 finanziert sich die Patientenberatung Rhein-Neckar ausschließlich aus Spenden, über Sponsoring oder aus Bußgeldern. Das Beratungsangebot wird seit 2011 durch eine Spende der Fa. Fuchs Petrolub AG und der Familie Dr. Manfred und Lilo Fuchs unterstützt.

Mit Ihrer Spende an die Patientenberatung unterstützen Sie:

  • dass Ratsuchende, insbesondere chronisch kranke und behinderte Menschen sowie deren Angehörige, eine unabhängige ärztliche Beratung erhalten können.
  • dass Ratsuchende mit komplizierten gesundheitlichen Sachverhalten, für die in Arztpraxen oder Kliniken häufig wenig Zeit bleibt, angehört, unterstützt und begleitet werden.
  • dass Ratsuchende, insbesondere ältere und finanziell schlechter gestellte Menschen, die sich im Gesundheitssystem nicht zurechtfinden bzw. überfordert sind, kostenlos einen unabhängigen Lotsen an die Seite gestellt bekommen.
Selbstverständlich können Sie von uns eine Spendenquittung erhalten. Bitte fragen Sie diese bei Ihrer Spende an. Oder informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten der Unterstützung. Wir sagen danke für Ihre Spende und Unterstützung!

Spendenkonto

Förderverein Radio RUMMS & Co e.V. Stichwort: Patientenberatung IBAN: DE98 6709 0000 0085 7145 11 BIC: GENODE61MA2 (VR Bank Rhein-Neckar)

KG / Letzte Änderung: 18.3.2024